Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Poolevents
MAGIC Entertainment Eventagentur

Inhaber: Matthias Tschirner
Stabeltwiete 6
25337 Kölln-Reisiek

Kontakt
Telefon: 04121 76134
E-Mail: info@poolevents.de

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
1318800834

Fotos: Matthias Tschirner – Poolevents

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben.
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Quelle: eRecht24

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zwischen

Poolevents – MAGIC Entertainment Eventagentur

Inhaber: Matthias Tschirner, Stabeltwiete 6, 25337 Kölln-Reisiek

– nachstehend Poolevents genannt –

und

den im Vertrag genannten Auftraggeber

– nachstehend Veranstalter genannt –

§1 Gültigkeit der Bedingungen

Die AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Allen Vereinbarungen zwischen Poolevents und dem Veranstalter liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch, soweit der Veranstalter davon abweichend Bedingungen genannt und Poolevents dieser nicht ausdrücklich widersprochen hat. Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Veranstalter und Poolevents, vertreten durch Matthias Tschirner  gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter von Poolevents sind nicht befugt, mündlich Zusicherungen oder Nebenabsprachen zu treffen, die vom Inhalt der AGB abweichen. Mit Vertragsschluss bzw. Auftragsbestätigung erklärt der Veranstalter sein Einverständnis mit der Geltung der AGB. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Veranstalters auch, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Veranstalter und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt. Die AGB kann von uns jederzeit geändert und aktualisiert werden. Für bereits verbindlich gebuchte Engagements gilt dann die letzte, zum Zeitpunkt des Schriftlichen Vertragsabschlusses, geltende Version der AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§2 Angebote

Alle Angebote von Poolevents sind unverbindlich, insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit bis zur endgültigen Auftragserteilung. Die Auftragserteilung durch den Veranstalter sowie die Auftragsbestätigung (Engagement-Vertrag) von Poolevents bedürfen der Schriftform. Erhält Poolevents nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von Poolevents, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von Poolevents. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

§3 Stornierung durch den Veranstalter

Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist keine ordentliche Kündigung des Vertrags vorgesehen. Der Veranstalter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 5 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn  gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr, zu kündigen. Die Stornierungsgebühr beträgt bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises des Auftrages. Als Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei Poolevents maßgeblich. Sollten für die Erfüllung des Auftrages bei Poolevents bereits höhere Vorkosten angefallen sein, so sind diese vollständig durch den Veranstalter zu ersetzen. COVID-19-Schutz: Bei Pandemie bedingter Absage der Pool-Party kann Ihre Veranstaltung auf einen neuen Termin übertragen werden; falls der neue Wunschtermin belegt ist, wird Ihnen eine Alternative angeboten. Die Verlegung eines vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermins ist grundsätzlich möglich. Evtl. kommt eine solche Verlegung bei Schlechtwetter im Sommer zum Tragen. Die Verlegung sowie die Abstimmung eines möglichen Ersatztermins muss mind. 5 Tage im Voraus geschehen. Ein Ersatztermin kann nur stattfinden, sofern verfügbare Termine im Tourplan von Poolevents vorhanden sind. In den Sommermonaten besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung im Hallenbad/Indoorbereich durchzuführen. Die Rechnungsstellung erfolgt immer zum ursprünglichen Veranstaltungstermin. Für jede Terminverlegung erhebt die Agentur eine Verlegungspauschale von 500,00 netto.

§4 Umfang der Leistung von Poolevents und Honorar

Der Umfang der Leistungen von Poolevents ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung (Engagement-Vertrag). Leistungsdaten und Muster sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Poolevents bieten seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Im Falle der Leistungserbringung durch Dritte kommt zwischen dem Dritten und dem Veranstalter kein Vertrag zustande. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Poolevents für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Kostenvoranschläge von Poolevents sind unverbindlich. Rechnungen von Poolevents sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

§5 Vom Veranstalter zu erbringende Nebenleistung

Der Veranstalter hat für einen ordentlichen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Der Veranstalter stellt die benötigten Stromanschlüsse auf seine Kosten ab Aufbaubeginn durchgehend bis Abbauende direkt am Aufbauort der Technik zur Verfügung. Mindestvoraussetzung ist 1x 16A CEE Steckdose oder zwei getrennt mit je 16A abgesicherte (Schutzkontakt-) Steckdosen. Der Veranstalter haftet für Schäden an den Anlagen von Poolevents bei nicht VDE-gerechtem Zustand der Stromanschlüsse. Für das Personal von Poolevents hat der Veranstalter angemessene Verpflegung für die Zeit der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter stellt freien Zugang zum Ort der Veranstaltung, Be- und Entlademöglichkeiten während Auf- und Abbau, ausreichend kostenfreier Parkraum in der unmittelbaren Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Veranstaltungsort sicher. Anfallende Gebühren wie z.B. Bauabnahme, TÜV, GEMA o.ä. gehen zu Lasten des Veranstalters. Poolevents ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters bleiben davon unberührt. Eine Herauslösung/Streichung von Leistungen durch den Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung führt nicht zu einer Preissenkung.

Mit dem Besuch dieser Veranstaltung erklären sich die Besucher/Gäste einverstanden, dass alle dort von Ihrer Person entstehenden Bildaufnahmen unwiderruflich zeitlich, räumlich sowie inhaltlich uneingeschränkt für Werbe- und PR-Zwecke in Bezug auf die Veranstaltung, den Veranstalter und die Location genutzt werden dürfen.
§6 Liefer- und Leistungsverzögerung

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Unfall, Stau etc.) und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters und Poolevents liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder sogar unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat Poolevents auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Poolevents, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei einem Abbruch durch den Veranstalter kann von Poolevents keine Erstattung gewährt werden.
§7 Haftung von Poolevents

Poolevents übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die infolge technisch bedingter Ausfällen der Anlage entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Personenschäden, soweit Poolevents oder seinen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und sonstigen Vermögensschäden.

§8 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Poolevents und dem Veranstalter kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Gerichtsstand ist Elmshorn. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder Ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

§9 Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die Daten aus unserer Geschäftsverbindung elektronisch gespeichert werden. Unsere Datenschutzerklärung finden sie hier: www.poolevents.de